Schießsport kann, wie jeder andere Sport auch, als Hobby mit den Vorzügen des Vereinslebens oder als ernsthafter Leistungssport betrieben werden. Jeder Schuss stellt sehr hohe Anforderungen an Konzentrationsfähigkeit und Körperbeherrschung. Auf unserem Schießstand können die Disziplinen Luftgewehr, Luftpistole und Armbrust geschossen werden.

 

Luftgewehr

Eigentlich braucht man zum Schießen nur ein Luftgewehr und die zugehörige Munition (ein sogenannter „Diabolo“ mit 4,5 Millimeter Durchmesser). Eine Schießjacke, die einen sicheren Stand gewährleistet und ein Verrutschen des Gewehres im Anschlag verhindert, sowie ein Schießhandschuh werden jedoch fast von jedem Schützen benutzt. Viele gute Schützen kaufen sich zusätzlich Schießschuhe und eine spezielle Hose, um eine zusätzliche Stabilisierung des Körpers zu erhalten.

Durch komprimierte Luft oder CO2 wird der Diabolo durch den Lauf getrieben. Noch vor ein paar Jahren musste der Schütze einige Kraft beim Spannen der Waffe aufwenden, um die Luft mittels eines Kolbens „von Hand“ zu verdichten. Nunmehr verfügen die meisten Luftgewehre über eine nachfüllbare Pressluftkartusche, so dass einfach nur die Kugel eingelegt werden muss.

Es können selbstverständlich die vereinseigenen Gewehre für Training und Wettkämpfe verwendet werden, jedoch kaufen sich fortgeschrittene Schützen in der Regel nach einigen Jahren ein eigenes Gewehr, das sie dann speziell auf ihre Bedürfnisse einstellen können.

 

Luftpistole

Beim Schießen mit einer Luftpistole wird wesentlich weniger „Zubehör“ benötigt, da auch durch spezielle Kleidung nur wenig zusätzliche Stabilisierung erreicht werden kann. Die Munition ist bei Luftgewehr und Luftpistole identisch.
Der Anschlag hat mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Schießen fast nichts gemeinsam. Der Schütze steht nicht frontal zur Scheibe, sondern etwas seitlich gedreht und hält die Pistole mit ausgestrecktem Arm und mit nur einer Hand. Dies verlangt dem Schützen eine gewisse Kondition ab, um die Waffe möglichst ruhig halten zu können.
Außerdem muss ein guter Schütze über eine ausgefeilte Technik verfügen, denn um den Abzug auszulösen muss ein Gewicht von mindestens 500 Gramm überwunden werden, was es nicht gerade einfach macht, die Pistole ruhig und sauber im Ziel zu halten.
Vereinseigene Luftpistolen sind natürlich vorhanden, hier gilt ebenfalls, dass sich viele Schützen bei steigenden Leistungen eine eigene Pistole kaufen.

 

Wertung

Mit dem Luftgewehr wird auf vier 10er-Streifen geschossen, mit der Luftpistole auf 40 Scheiben mit je einem Schuss oder auf 8 Scheiben mit je 5 Schuss (also immer insgesamt 40 Schuss). Bei jedem Schuss kann man null bis zehn Ringe erreichen. Null Ringe bedeutet, dass die Scheibe verfehlt wurde, 10 Ringe, dass der Punkt in der Mitte getroffen wurde.

Treffer im Zentrum der Scheibe (10 Ringe), sogenannte Blattl, werden zusätzlich noch in Teiler unterteilt.
Als Teiler wird die Maßeinheit bezeichnet, die die Abweichung des Treffers aus der Scheibenmitte angibt. Ein Teiler entspricht 1/100 mm, bei dem hier abgebildeten Blattl (0,9 Teiler) beträgt die Abweichung also etwas mehr als einen halben Millimeter.
Die Auswertung erfolgt mit Hilfe des Ringlesebeistellgerätes DISAG RMIII, das an einen Auswertungs-Computer angeschlossen ist. Mit diesem Gerät kann sehr schnell und vor allem genau ausgewertet werden.

 

Selbst versuchen

Alle, die das 12. Lebensjahr vollendet und Interesse am Schießsport haben, sind herzlich eingeladen uns an den Trainingstagen zu besuchen und unseren Verein unverbindlich kennen zu lernen. Unsere Nachwuchsschützen trainieren montags von 18.00 bis 20.00 Uhr. Die benötigte Schießausrüstung stellen wir natürlich gerne kostenlos zur Verfügung.

Schützenkönige

In den letzen Monaten vor der jährlichen Generalversamlung gibt jeder Schütze 20 Schuss mit dem Luftgewehr oder der Luftpistolen ab. Der Schütze mit dem besten Blattl wird jeweils in seiner Klasse Schützenkönig.

Besonders interessant macht dieses Königsschießen die Tatsache, dass aktive und passive Mitglieder annähernd gleich gute Chancen auf einen Königstitel haben. Diese Chancengleichheit wird durch den Schießmodus Blattwertung (bestes Blattl aus 20 Schuss) erreicht. Die Schützenkönige erhalten jeweils die zur Klasse gehörige Schützenkette, welche sie für ein Jahr auf Umzügen und öffentlichen Veranstaltungen des Schützenwesens tragen dürfen. Den Königen und Vizekönigen werden zur Erinerungern Ehrenteller mit der Aufschrift des jeweiligen Platzes übergeben. Nach Beendigung ihrer Amtszeit fügen die Könige dervon ihnen ein Jahr getragenen Königskette einen Silbertaler mit ihrem Namen hinzu.

Hier die Schützenköniginnen und Schützenkönige der letzten drei Jahre:

Jahr

Schützenkönig

Damenkönigin

Jugendkönig

2024

Jürgen Zopf

Anna Aubele

Niklas Weber

2023

Simon Scheich

Anna Aubele

Georg Class

2022

Michael Ruepp

Anna Aubele

-

2021

-

-

-

2020

Simon Mahle

Anna Aubele

Moira Maier

2019

Wiker Martin

Anna Aubele

Fabienne Maier

2018

Brugger Egon

Simone Kächler

Michael Ruepp

2017

Jürgen Zopf

Chritina Mahle

Pascal Rechtsteiner

Vereinsmeister

In den letzen Monaten vor der jährlichen Jahresmitgliederversamlung werden die Vereinsmeister ermittelt. Dies inzwischen in mehrerer Klassen. Die jeweiligen Vereinsmeister der letzten Jahr sind:

Schützenklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Simon Mahle

361

2018

Simon Mahle

372

2017

Simon Mahle

369

Damenklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Anna Aubele

384

2018

Anna Aubele

376

2017

Anna Aubele

376

Altersklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2018

Egon Brugger

351

2017

Wolfgang Nothelfer

377

2016

Margit Brugger

369

Seniorenklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Margit Brugger

377

2018

Margit Brugger

380

2017

Margit Brugger

375

Luftpistole

Jahr

Schütze

Ringe

2018

Andreas Scheich

348

2017

Andreas Scheich

355

2016

Andreas Scheich

357

Luftpistole Altersklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Andreas Scheich

360

2018

Jürgen Zopf

357

2017

Jürgen Zopf

354

Luftpistole Seniorenklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Ulrich Wiker

346

   
   

Schüler aufgelegt

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Konstantin Diebold

324

   
   

Schülerklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Fabienne Maier

338

2018

Michael Ruepp

343

2017

Michael Ruepp

336

Jugendklasse

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Michael Ruepp

379

2018

Andreas Scheich

313

   

Juniorrenklasse A

Jahr

Schütze

Ringe

2019

Marcel Jachmann

324

   
   

Herren / Damen

Für unsere Schützinnen und Schützen steht jeden Freitag ab 20 Uhr das Schützenheim für das Training oder für Wettkämpfe zur Verfügung. Ausgerüstet sind wir mit 8 elektronischen DISAG Schießanlagen auf 10 m für Luftgewehr und Luftpistole.

Mit unseren Aktiven nehmen wir am Rundenwettkampf im Schützengau Iller- Illertissen mit insgesamt 4 Mannschaften teil. Die 1. Mannschaft Luftgewehr schießt in der A-Klasse und die 2. Mannschaft in der B-Klasse. Unsere Luftpistolenmannschaft bestreitet ihre Wettkämpfe in der Gauoberliga. Des weiteren haben wir noch eine Mannschaft in der Altersklasse am Start.

Zum Jahresende werden jährlich die Vereinsmeister, die Könige und verschiedene Pokale ausgeschossen.

Für besondere Anlässe, runde Geburtstage oder Hochzeit, wird eine Schießscheibe ausgeschossen.

Ein weiterer kleiner Höhepunkt ist jedes Jahr unser Ostereierschießen.

Jugend

Hallo! 

Wir sind die Schützenjugend aus Wangen. Wir sind ein lustiger Haufen von ca. 15 Jungs und Mädels im Alter von 8 bis 17 Jahren.

Wie jeder andere Sportverein brauchen auch wir eine aktive und motivierte Jugend, die sich aktiv und vor allem mit Spaß am Vereinsleben beteiligt.Trainiert wird bei uns immer freitags von 18 bis 20 Uhr.

Neben dem Training kommt aber auch das Miteinander bei uns nicht zu kurz! Durch gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge wird die Gemeinschaft in der Gruppe aufrechterhalten und gestärkt. Dadurch gibt es bei uns keine Außenseiter und Mitläufer, jeder ist willkommen und wird mit Freude aufgenommen.

Das deutsche Waffengesetz schreibt uns vor, dass Kinder ab 12, mit Ausnahmegenehmigung ab 10 Jahre, mit Luftpistole und Luftgewehr schießen dürfen. Doch auch die jüngeren Schützen sind dank unseres Lichtgewehrs herzlich willkommen.

Zudem ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass das Schießen die Konzentration der Kinder fördert. Also, falls du Lust bekommen hast, uns einmal zu besuchen bist zu herzlich willkommen!

Wir freuen uns, wenn wir dich am Freitag im Schützenheim begrüßen können!

Böllergruppe

Die Tradition des Böllerschießens blickt auf eine alte Geschichte zurück. Seit Jahrhunderten ist es Brauch, mit Hilfe von „Lärm“ verschiedene Ereignisse zu verkünden. Sei es das Vertreiben böser Damonen, ein Ausdruck der Freude, Funkenfeuer oder zu kirchlichen Anlässen. Zum Brauchtum gehört auch das Hochzeitsschießen, sowie der dreifache Ehrensalut bei der Beerdigung eines Kameraden. Ebenso schießt man bei Jubiläen und Festen des Vereins.

 

Um eben diesen „Lärm“ zu erzeugen, bedient man sich des Böllers. Ein Böller ist ein „Schussgerät, in den eine verdämmte Pulverladung aus Schwarzpulver eingebracht und anschließend gezündet wird. Ein lauter Knall entsteht, der weithin zu hören ist. Geladen wird meist von vorne und verdämmt mit Kork oder Filz. Diese am weitesten verbreitete Art des Schießens wendet man bei Hand- und Schaftböllern an.

 

Zur Pflege dieses alten Brauchtums wurde im Jahre 1995 von Georg Nothelfer eine Böllergruppe ins Leben gerufen. Es schlossen sich sechs Böllerschützen der Gruppe an. Jeder Böllerschütze musste eine Prüfung vor dem Gewerbeaufsichtsamt ablegen. Nach Erwerb der Berechtigung des Sprengstoffscheines konnte mit dem Übungsschießen begonnen werden. Anfangs war dies gar nicht so einfach. Denn Schussfolge und Kommandos mussten erst einstudiert werden und es gab immer wieder Spätzünder, Frühstarter und Blindgänge. Endlich zum Wendelinusfest am 22.10.95 war es so weit. Der Startschuss zum Kirchenzug konnte abgefeuert werden.

Im Laufe der Zeit fanden weitere Anlässe für die Böllerschützen statt. Ein großes Ereignis war das 11. Bayrische Böllerschützentreffen am 14.09.95 in Seeg im Allgäu. Der Schützenverein „Hubertus“ Schnürpflingen feierte am 17.10.98 sein 90-jähriges Jubiläum. Nach einer Hubertusmesse wurde bei Nacht geschossen. Das Abfeuern der Böller in der Dunkelheit war sehr eindrucksvoll. Der Deutsche Schützentag am 30.04.01 in Ulm war wohl ein einmaliges Erlebnis. Schussmeister Paul Knauer gab das Kommando zum Anschießen des Festzuges.

 

Eine alte Tradition veranlasst nun mehr dreizehn Böllerschützen dieses Brauchtum neu zu beleben. Mit Gründung der Böllergruppe im Jahre 1995 war der erste Schritt getan. Viele Freudenschüsse, Ehrenschüsse und Salutschüsse wurden abgefeuert und so hoffe man dass die Zukunft noch viele besondere Anlässe bietet um dieses Brauchtum in Ehren zu halten.

 

In diesem Sinne: „Hebt an – Feuer“

 

Kontakt Böllergruppe:

Günther Haug

guentherhaug@yahoo.co.uk

Um die Schiesstätte regelgerecht zu betreiben und die Schützen über aktuelle Änderungen im Umgang mit Waffen zu informieren, gehört das pflichtbewusste Stöbern im Waffenrecht zur Tagesordnung.

 

Waffenrecht

Um in den Gesetzesjungel ein wenig Transparenz zu bringen sind unten stehend die wichtigsten Regelungen für den Schiesssport aufgelistet. Es wurden lediglich Themen ausgewählt die in unserem Verein von Interesse sind, das heisst hauptsächsich Regelungen über Luftdruckwaffen und natürlich die wichtigsten Gesetzte im Umgang mit Sprengstoff für unsere Böllerfreunde.

 

Wichtiges im Umgang mit Luftdruckwaffen im Kal. 4,5 mm/.177

 

1. Erwerb von Luftdruckwaffen (ab 18 Jahren frei)

 

Anlage II zum Waffengesetz Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.1 Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
Druckluft, Federdruck-Waffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1, Abbildung 1 zur ersten Verordnung zum Waffengesetz ... tragen.

das heißt: Sie können Luftdruckwaffen (Luftpistolen und Luftgewehre, die unter 7,5 Joule liegen und aufgrund ihrer Bauart mit einem im Fünfeck gekennzeichnet sind, ab 18 Jahren frei kaufen und besitzen!

 

2. Schießen mit Luftdruckwaffen Waffengesetz §12 Abs. 4(1)

 

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf es nicht, wer in einer Schießstätte (§27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten und darüber hinaus ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum. Schießen darf man nur mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen.

das heißt: Sie dürfen in Schießstätten (z.B. Schützenhaus, Schützenverein etc.) und innerhalb ihres eigenen Besitzes (z.B. Haus, Garten, Grundstück) mit den Waffen schießen. Ebenfalls darf innerhalb des Besitzes anderer (Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt, z.B. Freund, Nachbar etc.) geschossen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse (Kugeln, Diabolos, etc.) das Grundstück nicht verlassen.
Außerhalb des eigenen Hauses, Garten, Grundstückes etc. darf ohne Genehmigung auf keinen Fall geschossen werden!

 

3. Schießen durch Kinder und Jugendliche Waffengesetz (§ 27)

 

Unter 12 Jahren darf nicht geschossen werden, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese Altersgrenze gilt nicht für die Armbrust ! Von 12 – 14 Jahren darf nur mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen geschossen werden, wenn eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt.
Geeignet ist nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Schützenbundes grundsätzlich eine Person, die mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit nachweisen kann oder eine der Lizenzen des DSB erworben hat. Die Voraussetzungen sind – bei Nachfrage der Behörde – glaubhaft zu machen, d.h. ein schriftlicher Nachweis ist zunächst noch nicht erforderlich. Von 14 – 16 Jahren gilt dies auch für das Schießen mit sonstigen Waffen. In allen Fällen ist das schriftliche Einverständnis des Sorgeberechtigten erforderlich. Ab 16 Jahren bestehen keine Beschränkungen.

 

4. Aufbewahrung von Luftdruckwaffen

 

a) im Vereinsheim
Für die Aufbewahrung von Waffen im Vereinshaus gibt es zur Zeit keine detaillierten Regelungen. Es soll im Einzelfall unter Einbeziehung der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen eine Sicherung erforderlich sein, die nach Art und Zahl der Waffen sowie nach Lage des Schützenhauses abzustimmen ist. Bereits jetzt von Behörden evtl. gestellten Anforderungen ist unter Hinweis auf die fehlenden Ausführungsvorschriften entgegen zu treten.

 

b) im Eigenheim
Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Eine getrennte Aufbewahrung von der "Munition" ist nicht erforderlich, da die Luftgewehr"munition" keine Munition im Sinne des Waffengesetzes ist (Anlage 1). Die sichere Aufbewahrung gilt auch für Armbrüste, Degen und Säbel.

 

5. Transport von Luftdruckwaffen Waffengesetz §12 Abs. 3(2)

 

a) Unter 18-jährigen (Kinder und Jugendliche) ist der Umgang mit Waffen untersagt (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch für Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Umgang bedeutet vor allem, dass die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausgeübt wird. Kann der Jugendliche auf die Waffe während des Transports nicht zugreifen, weil diese sich in einem verschlossenen Waffenkoffer befindet, liegt kein Umgang vor und der Transport ist erlaubt.
Ansonsten ist eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 erforderlich, die indes regelmäßig zu erteilen sein wird, da die Eltern zustimmen werden und der Verein die Notwendigkeit des Transports begründen kann.

 

b) Wer eine Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen (z.B. von zu Hause zur Schießstätte) zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck (hierzu zählt auch der Weg zum Büchsenmacher) transportiert, benötigt keine Erlaubnis zum Führen (also keinen Waffenschein).

das heißt: Sie dürfen die Luftdruckwaffe mit F-Zeichen auf direktem Weg, von einem zum anderen Ort transportieren, z.B. auf dem Weg vom Waffengeschäft nach Hause oder von "Freundin A zu Freundin B" . Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein. Sollten Sie gleichzeitig mit der Waffe auch Munition transportieren, müssen beide getrennt voneinander untergebracht sein. Wichtig: Das Führen (das bei sich tragen) außerhalb des des eigenen Hauses, Gartens, Grundstückes etc. setzt einen herkömmlichen Waffenschein voraus. Der "kleine Waffenschein" für Schreckschusswaffen reicht zum Führen von Luftdruckwaffen nicht aus.

 

Wichtiges im Umgang mit Schwarzpulver

Um überhaupt mit Sprengstoff umgehen zu dürfen wird eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für den Erwerb einer Genehmigung nach § 27 SprengG vorausgesetzt.

Voraussetzungen

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Bedürfnis .
b) Sachkunde (nachgewiesen durch Zeugnis eines staatl. anerkannten Lehrgangs), Bedürfnis, Zuverlässigkeit (nachgewiesen durch Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Alter:

ab 21 Jahren

Gültigkeit:

bis zu 5 Jahren (muss verlängert werden)

Bemerkung:

Diese Erlaubnis gestattet dem Inhaber i. d. R. den Erwerb, die Verbringung, die Vernichtung und die Verarbeitung von Schwarzpulver. Die Verarbeitung bezieht sich in unserem Fall auf das Laden von Kanonen und Böllern mit Schwarzpulver.

Mitführen von Dokumenten beim Pulvertransport

a) nach §27 - Sprengstofferlaubnis

(Beim Nichtmitführen kann bis 150 € Bußgeld erhoben werden)

b) Personalausweis

 

Mitführen von Dokumenten beim Böllerschiessen und bei der Fahrt zum Schiessen

a) nach §27 - Sprengstofferlaubnis

(Beim Nichtmitführen kann bis 150 € Bußgeld erhoben werden)

b) Beschussbescheinigung

(Beim Nichtmitführen kann bis 50 € Bußgeld erhoben werden)

c) Personalausweis

 

 

Neue Richtlinien für den Transport von Munition und Schwarzpulver

Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden. Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:

 

- 3 kg Schwarzpulver
- 50 kg Munition (Bruttomasse)

 

Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt. Ebenso wenig muss beim Transport ein Feuerlöscher mitgeführt werden.

 

Nur wer mehr als die genannten Mengen transportieren will, hat die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen: Transport in geprüften Verpackungen, Kennzeichnung mit Gefahrgutzettel und Angabe der UN-Nummer, 2 kg Feuerlöscher.